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Krypto-Nachfolgeregelung

Stellen Sie sich vor ...

  • Sie liegen im Krankenhaus im Koma und für Ihre professionelle Behandlung wird zusätzliches Geld benötigt, welches derzeit nicht verfügbar ist. Ihre Angehörigen wissen zwar, dass Sie Kryptowährungen besitzen, aber weder wo noch wie sie darauf zugreifen können.
  • Sie haben in Ihrem Testament für Ihre Erben die privaten Schlüssel hinterlegt, damit Ihr Vermögen auch wirklich bei Ihren Erben ankommt. Was ist aber, wenn Ihr Bankschließfach mit Ihrem letzten Willen nicht mehr zugänglich ist? Was ist, wenn Schriftstücke aufgrund eines Wasserschadens oder eines Einbruchs  nicht mehr einsehbar sind? Was ist, wenn der Notar den Inhalt Ihres Testaments eigenmächtig prüft?
  • Was ist, wenn Ihre Begünstigten zwar Ihre Schlüssel erfolgreich erhalten, aber den privaten Schlüssel in Verbindung mit einem Hilfegesuch in einem Internetforum posten? Wissen Ihre Begünstigten, wie sie an Ihre Krypto gelangen? Wissen Ihre Begünstigten, dass Hardware-Wallets keine normalen USB-Sticks sind oder dass Wallet-Software auf Ihrem Computer nichts für Fremde ist?

Bitcoin-Testament

Wer soll erst nach Tod, Invalidität oder Krankheit wie Zugriff auf welche Krypto-Assets erhalten? Und was benötigt er dazu?

Wir beraten zu folgenden Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Zugriff auf Krypto-Assets:

  • Wie speichert man am besten Krypto-Assets?
  • Wie sollte man die Übergabe von Kryptos im Rahmen z.B. eines Erbes regeln?
  • Wie sollte der Zugriff auf Kryptos bei Krankheit und Invalidität geregelt werden?
  • Wer benötigt welche Kenntnisse, um Zugriff zu erhalten?
  • Wo liegen die Wallets und wo die Zugriffsdaten?

Das sind nur einige Fragen, die wir im persönlichen Gespräch klären. Im Rahmen unserer Beratung gehen wir gezielt auf Ihre persönliche Situation ein, denn die passende Lösung kann je nach Vermögensstrukturierung, Risikobereitschaft und persönlichem Umfeld und anderen Faktoren stark variieren.

Aufforderung zum Handeln

Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen, Ihre Kryptos sicher zu verwahren und an Ihre Begünstigten zu übertragen — und zwar erst, dann wenn Sie es wünschen.

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Letzte Änderung: Montag, 27.05.2019   ◊   Erstellt von TYPO3-Beratung.com, Nürtingen
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